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   OLG Düsseldorf, 18.05.1998 - 5 Ss 118/98 - 29/98 I   

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https://dejure.org/1998,11537
OLG Düsseldorf, 18.05.1998 - 5 Ss 118/98 - 29/98 I (https://dejure.org/1998,11537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18.05.1998 - 5 Ss 118/98 - 29/98 I (https://dejure.org/1998,11537)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 18. Mai 1998 - 5 Ss 118/98 - 29/98 I (https://dejure.org/1998,11537)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • NZV 1998, 418
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.07.1997 - 4 StR 147/97

    Vorsätzlicher Vollrausch - Ausschluß der Schuldfähigkeit bei einem Alkoholiker im

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.1998 - 5 Ss 118/98
    Das entspricht der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs, der in neueren Entscheidungen ausdrücklich klargestellt hat, daß ein wissenschaftlich begründeter Erfahrungssatz, wonach ab einem bestimmten Blutalkoholwert in der Regel von einem Ausschluß der Schuldfähigkeit oder von ihrer erheblichen Verminderung auszugehen sei, nicht existiert (vgl. BGH in StV 1998, 258 m.w.N.; ferner BGH R StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 6).
  • OLG Düsseldorf, 11.02.1998 - 5 Ss 24/97
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 18.05.1998 - 5 Ss 118/98
    Daher muß der Tatrichter seine Überzeugungsbildung so vollständig darlegen, daß das Revisionsgericht, dem eine eigene Beweisaufnahme verwehrt ist, anhand des Urteils nachprüfen kann, ob die Grenzen der Beweiswürdigung eingehalten sind (vgl. BGH in NStZ 1988, 212; Senatsbeschluß vom 11. Februar 1998 - 5 Ss 24/97 - 83/97 1 - sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, a.a.O., § 337 Rdnr. 26 ff. m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 24.09.1998 - 5 Ss 269/98
    Demgemäß ist das indizielle Gewicht einer Blutalkoholkonzentration bei Gewohnheitstrinkern oder Alkoholabhängigen regelmäßig geringer einzustufen als bei Gelegenheitskonsumenten (vgl. BGH in StV 1998, aaO; BGH R StGB § 20 Blutalkoholkonzentration 17; ferner Senatsbeschluß vom 18. Mai 1998 - 5 Ss 118/98 - 29/98 I -).

    Daher hat der Tatrichter seine Überzeugungsbildung so vollständig darzulegen, daß das Revisionsgericht, dem eine eigene Beweisaufnahme verwehrt ist, anhand des Urteils nachprüfen kann, ob die Grenzen der Beweiswürdigung eingehalten sind (vgl. BGH in NStZ 1988, 212; Senatsbeschlüsse vom 11. Februar 1998 - 5 Ss 24/97 - 83/97 I - sowie vom 18. Mai 1998, aaO. sowie Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 337 Rdnr. 26 ff. m.w.N.).

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